Ratgeber
Lexikon: Fachbegriffe rund ums Kfz-Gutachten
Restwert, UPE-Aufschläge, 130-%-Regel: die wichtigsten Begriffe aus Gutachten und Versicherungsbriefen, kurz erklärt.

Kurz gesagt
Die wichtigsten Begriffe aus Kfz-Gutachten und Versicherungsschreiben, jeweils in wenigen Sätzen erklärt. Zu den meisten Begriffen gibt es einen ausführlichen Ratgeber.
Gutachten und Versicherungsbriefe sind voller Fachbegriffe. Hier finden Sie die wichtigsten kurz erklärt. Wie viel Ihnen bei Ihrem Schaden ungefähr zusteht, zeigt der Schadensrechner.
130-%-Regelung
Erlaubt die Reparatur eines Autos, obwohl die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, und zwar bis zu 30 % darüber. Voraussetzung: fachgerechte, vollständige Reparatur und Weiternutzung des Fahrzeugs, in der Regel mindestens sechs Monate. Mehr im Ratgeber Totalschaden.
Bagatellschaden
Ein so kleiner Schaden, dass die Versicherung kein Gutachten bezahlen muss. Die Grenze sehen Gerichte meist bei etwa 750 € Reparaturkosten; darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Mehr zur Bagatellgrenze.
Fiktive Abrechnung
Sie lassen sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen, statt das Auto reparieren zu lassen. Gezahlt wird der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Mehr zur fiktiven Abrechnung.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein anderer verursacht hat und für den dessen Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen muss. Beim Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Ablauf nach dem Unfall.
Kaskoschaden
Ein Schaden, den Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung zahlt, etwa nach Wildunfall, Hagel oder selbst verursachtem Unfall. Die Kaskoversicherung beauftragt meist einen eigenen Gutachter. Mehr zu Sonderfällen.
Kostenvoranschlag
Eine Kostenschätzung der Werkstatt für die Reparatur. Er enthält keine Wertminderung, keine Ausfalldauer und keinen Wiederbeschaffungswert und hat bei Streit wenig Beweiskraft. Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Merkantiler Minderwert
Der Wertverlust, den ein Auto allein dadurch erleidet, dass es einen Unfall hatte, auch nach perfekter Reparatur. Er wird im Gutachten berechnet und ist von der Versicherung des Unfallgegners zu ersetzen. Mehr zur Wertminderung.
Nutzungsausfall
Eine Entschädigung pro Tag, wenn Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe. Mehr zum Nutzungsausfall.
Reparaturkosten
Die Kosten einer fachgerechten Reparatur nach Herstellervorgaben: Ersatzteile, Arbeitszeit, Lackierung und Nebenkosten. Im Gutachten werden sie mit einer anerkannten Kalkulationssoftware ermittelt.
Restwert
Was Ihr beschädigtes Auto noch wert ist, also was ein Händler auf dem regionalen Markt dafür zahlen würde. Bei einem Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Mehr im Ratgeber Totalschaden.
Stundenverrechnungssatz
Der Preis, den eine Werkstatt pro Arbeitsstunde berechnet. Markenwerkstätten liegen meist höher als freie Werkstätten; bei der fiktiven Abrechnung ist er ein häufiger Streitpunkt. Mehr zu Kürzungen.
UPE-Aufschläge
Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile, die viele Werkstätten berechnen. Ob sie bei der fiktiven Abrechnung erstattet werden, hängt davon ab, ob sie in der Region üblich sind. Mehr zur fiktiven Abrechnung.
Verbringungskosten
Die Kosten für den Transport des Autos von der Werkstatt zur Lackiererei und zurück, wenn die Werkstatt nicht selbst lackiert. Wie die UPE-Aufschläge werden sie bei der fiktiven Abrechnung oft gekürzt.
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Bei einem Totalschaden ist das in der Regel der Betrag, den Sie für das Auto ausgezahlt bekommen. Rechenbeispiel ansehen.
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Auto vor dem Unfall bezahlen müssten: gleiches Modell, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand. Der Gutachter ermittelt ihn anhand von Marktdaten.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Liegt vor, wenn die Reparatur mehr kosten würde, als das Auto vor dem Unfall wert war. Dann wird in der Regel der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt, es sei denn, die 130-%-Regelung greift. Mehr im Ratgeber Totalschaden.
Ihr Schaden
Lassen Sie den Schaden unabhängig prüfen.
Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer es in Ihrem Fall bezahlt.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Schuld, zur Haftungsquote oder bei Streit mit der Versicherung wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.
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