Ratgeber
Unfall – was tun? Der Ablauf in 8 Schritten
Vom Warndreieck bis zur Auszahlung: was Sie nach einem Unfall in welcher Reihenfolge erledigen und wo Sie Geld verschenken können.

Kurz gesagt
Erst sichern und helfen, dann Beweise festhalten und beide Versicherungen informieren. Waren Sie nicht schuld, dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter selbst wählen; die Kosten trägt dann in der Regel die Versicherung des Unfallgegners. Lassen Sie sich nicht vorschnell auf einen Gutachter oder eine Werkstatt der gegnerischen Versicherung festlegen.
Ein Unfall bringt fast jeden aus dem Konzept. Diese Reihenfolge hilft, nichts zu vergessen. Die meisten Punkte erledigen Sie in den ersten Tagen; um den Rest kümmert sich, wenn Sie wollen, Ihr Gutachter.
- Unfallstelle sichernWarnblinker, Warnweste, Warndreieck. Erste Hilfe leisten, bei Verletzten 112 rufen.
- Polizei: ja oder nein?Bei Verletzten, Streit, Fahrerflucht oder ausländischen Beteiligten immer.
- Beweise sichernFotos, Zeugen, Daten des Unfallgegners, Unfallbericht.
- Versicherungen informierenEigene und gegnerische, Schadennummer notieren.
- Gutachter selbst wählenBei unverschuldetem Unfall Ihr gutes Recht.
- Besichtigung & GutachtenDer Sachverständige hält Schaden, Kosten und Ansprüche fest.
- Reparieren oder auszahlen lassenBeides ist möglich, das Gutachten liefert die Zahlen.
- Mietwagen oder NutzungsausfallFür die Zeit ohne Auto steht Ihnen Ersatz zu.
An der Unfallstelle
Zuerst kommt die Sicherheit: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (innerorts etwa 50 m, auf Landstraßen etwa 100 m, auf der Autobahn mindestens 150–200 m vor der Unfallstelle). Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Bedarf den Notruf 112.
Ist niemand verletzt und die Lage eindeutig, können Sie den Unfall auch ohne Polizei regeln. Die Polizei sollten Sie aber rufen, wenn
- jemand verletzt ist,
- der Unfallgegner die Schuld bestreitet oder sich unkooperativ verhält,
- der Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht,
- ein Beteiligter flüchtet oder ein Mietwagen bzw. ausländisches Fahrzeug beteiligt ist.
Unterschreiben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis. Ein ausgefüllter Unfallbericht ist keine Schuldfrage, sondern hält nur fest, was passiert ist.
Beweise sichern
Was Sie jetzt festhalten, lässt sich später kaum nachholen. Fotografieren Sie lieber zu viel als zu wenig, am besten bevor die Fahrzeuge bewegt werden:
- Gesamtsituation aus mehreren Richtungen
- Endstellung beider Fahrzeuge
- Schäden an beiden Autos, nah und mit Abstand
- Kennzeichen des Unfallgegners
- Bremsspuren, Splitter, Fahrbahn
- Verkehrsschilder und Ampeln
- Sichthindernisse, Wetter, Licht
- Personalausweis und Versicherungsdaten des Gegners
Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen. Der Europäische Unfallbericht hilft, alle Daten vollständig aufzuschreiben. Viele Versicherer legen ihn den Unterlagen bei; Sie bekommen ihn auch bei Ihrer Versicherung oder als PDF bei den Versicherern im Internet.
Fotos gemacht? Schicken Sie uns Ihren Schaden, wir melden uns und sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Versicherungen informieren
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind. Das ist in den Versicherungsbedingungen in der Regel so vorgesehen, meist innerhalb einer Woche. Den Schaden selbst machen Sie bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend.
Kennen Sie dessen Versicherung nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer über das Kennzeichen weiter (0800 250 26 00). Notieren Sie sich die Schadennummer, die Sie von der Versicherung bekommen. Sie brauchen sie bei jedem weiteren Kontakt.
Den Gutachter selbst wählen
Waren Sie nicht oder nicht allein schuld, dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Manche Versicherungen rufen schnell an und bieten einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt an. Das klingt bequem, aber dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss.
Ein eigener Gutachter dokumentiert dagegen alles, was Ihnen zusteht: Reparaturkosten, Wertminderung, Ausfalldauer und Wiederbeschaffungswert. Wir sind unabhängig und an keine Versicherung gebunden. Rufen Sie direkt an, wenn Sie unsicher sind.
Ausnahme: Bei kleinen Schäden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wo die Grenze liegt, erklärt der Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Besichtigung und Gutachten
Der Sachverständige besichtigt Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Er fotografiert und vermisst den Schaden, prüft verdeckte Schäden und Vorschäden und ermittelt:
- die Reparaturkosten und die Reparaturdauer,
- eine mögliche Wertminderung,
- den Wiederbeschaffungswert und den Restwert, falls ein Totalschaden in Frage kommt,
- die Tage, für die Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zusteht.
Wie schnell das Gutachten fertig ist, hängt vom Schaden ab. Wir sagen es Ihnen bei der Besichtigung. Das fertige Gutachten geht an Sie und auf Wunsch direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt.
Reparieren oder auszahlen lassen
Mit dem Gutachten haben Sie die Wahl: Sie lassen das Auto in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren, und die Versicherung zahlt die Rechnung. Oder Sie lassen sich den Betrag aus dem Gutachten auszahlen, ohne Mehrwertsteuer. Das nennt man fiktive Abrechnung. Liegen die Reparaturkosten über dem Wert des Autos, gelten die Regeln zum Totalschaden.
Was Ihnen ungefähr zusteht, zeigt unser Schadensrechner. Er ersetzt kein Gutachten, gibt aber eine erste Orientierung.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Für die Zeit, in der Sie Ihr Auto nicht nutzen können, steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall Ersatz zu: entweder ein gleichwertiger Mietwagen oder eine Entschädigung pro Tag. Wie das genau funktioniert, steht im Ratgeber Nutzungsausfall & Mietwagen.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss sie dann in der Regel übernehmen. Bei geteilter Schuld werden sie meist anteilig erstattet, bei einem reinen Kaskoschaden zahlen Sie sie in der Regel selbst.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet in ihrem Auftrag.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Nicht in jedem Fall. Sinnvoll ist ein Anwalt für Verkehrsrecht, wenn die Schuldfrage unklar ist, jemand verletzt wurde oder die Versicherung Zahlungen kürzt. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten übernehmen.
Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Nicht immer. Rufen Sie die Polizei aber, wenn jemand verletzt ist, der Unfallgegner flüchtet, die Schuldfrage strittig ist, Alkohol im Spiel sein könnte oder ein Beteiligter aus dem Ausland kommt.
Ihr Schaden
Lassen Sie den Schaden unabhängig prüfen.
Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer es in Ihrem Fall bezahlt.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Schuld, zur Haftungsquote oder bei Streit mit der Versicherung wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.
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