Ratgeber
Wertminderung nach Unfall: der merkantile Minderwert
Ein Unfallauto ist weniger wert, auch nach perfekter Reparatur. Diesen Verlust bekommen Sie ersetzt, wenn ihn jemand berechnet.

Kurz gesagt
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallauto beim Verkauf weniger wert. Diesen merkantilen Minderwert muss die Versicherung des Unfallgegners in der Regel ersetzen. Berechnet wird er im Gutachten, ein Kostenvoranschlag enthält ihn nicht.
Stellen Sie sich zwei gleiche Autos vor, eines davon mit reparierter Unfallvorgeschichte. Welches würden Sie kaufen? Genau dieser Preisunterschied ist der merkantile Minderwert.
Was ist der merkantile Minderwert?
Ein reparierter Unfallschaden muss beim Verkauf angegeben werden. Käufer zahlen für ein solches Auto weniger, auch wenn technisch alles in Ordnung ist. Dieser Wertverlust ist ein eigener Schadensposten, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Regel ersetzen muss, zusätzlich zu den Reparaturkosten.
Davon zu unterscheiden ist der technische Minderwert: Er entsteht, wenn sich ein Schaden nicht vollständig beheben lässt, etwa bei sichtbaren Farbunterschieden. Er ist seltener.
Für welche Fahrzeuge gilt er?
Am größten ist der Minderwert bei neueren Autos mit geringer Laufleistung und bei Schäden an tragenden Teilen. Früher galt eine starre Grenze von etwa fünf Jahren und 100.000 km. Diese Grenze ist nach heutiger Rechtsprechung nicht mehr verbindlich: Entscheidend ist, ob der Markt für das konkrete Auto mit Unfallschaden weniger zahlt.
Kaum einen Minderwert gibt es dagegen bei kleinen Kratzern, bei reinen Anbauteilen, die getauscht werden, oder bei sehr alten Fahrzeugen mit niedrigem Wert.
Wer berechnet die Wertminderung?
Der Kfz-Sachverständige. Er berücksichtigt Fahrzeugwert, Alter, Laufleistung, Vorschäden und vor allem Art und Umfang der Reparatur. Dafür gibt es anerkannte Berechnungsverfahren, die der Gutachter auf den Einzelfall anpasst.
Wichtig: Eine Werkstatt nennt im Kostenvoranschlag keine Wertminderung. Wer nur mit Kostenvoranschlag abrechnet, verzichtet in der Regel darauf, oft ohne es zu wissen.
Ein Beispiel
- Schaden
- Heck, Querträger erneuert
- Reparaturkosten
- 6.200 €
- Wertminderung laut Gutachten
- + 900 €
- Anspruch zusätzlich zur Reparatur
- 900 €
Beispielzahlen zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Höhe ermittelt das Gutachten.
Grobe Einschätzung, was bei Ihrem Schaden zusammenkommt? Zum Schadensrechner.
Warum das für Sie zählt
Die Wertminderung ist das stärkste Argument für ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags. Bei neueren Autos deckt sie oft schon einen guten Teil dessen ab, was Ihnen sonst entgangen wäre. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Häufige Fragen
Für welche Autos gibt es eine Wertminderung?
Vor allem für neuere Fahrzeuge mit überschaubarer Laufleistung. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht; auch bei älteren, sehr gepflegten Autos kann ein Minderwert entstehen. Das bewertet der Sachverständige im Einzelfall.
Bekomme ich die Wertminderung auch, wenn ich das Auto behalte?
Ja. Der Minderwert entsteht mit dem Unfall, nicht erst beim Verkauf. Er wird in der Regel auch ersetzt, wenn Sie das Auto weiterfahren.
Wie hoch ist die Wertminderung?
Das hängt vom Fahrzeugwert, dem Alter, der Laufleistung und vor allem von Art und Umfang des Schadens ab. Ein Sachverständiger berechnet sie mit anerkannten Verfahren.
Gibt es eine Wertminderung bei Leasingfahrzeugen?
Ja. Sie steht in der Regel dem Leasinggeber als Eigentümer zu. Gerade bei der Rückgabe ist ein Gutachten wichtig, damit der Unfallschaden nicht ein zweites Mal berechnet wird.
Ihr Schaden
Lassen Sie den Schaden unabhängig prüfen.
Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer es in Ihrem Fall bezahlt.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Schuld, zur Haftungsquote oder bei Streit mit der Versicherung wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.
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