Kfz-Sachverständigenbüro Paul

Ratgeber

Unfall mit Leasing- oder Firmenwagen: was Sie beachten müssen

Das Auto gehört Ihnen nicht, der Ärger aber schon. Was Leasingnehmer und Dienstwagenfahrer nach einem Unfall erledigen müssen.

Jens Paul, Kfz-Sachverständiger Stand: 29. Oktober 2026 2 Min. Lesezeit

Messung im Detail

Kurz gesagt

Bei einem Leasing- oder Firmenwagen gehört das Auto dem Leasinggeber bzw. dem Unternehmen. Sie müssen den Unfall dort umgehend melden und die Vorgaben des Vertrags beachten, etwa zur Werkstatt. Ein unabhängiges Gutachten sichert vor allem die Wertminderung und schützt Sie bei der Rückgabe vor doppelten Abzügen.

Mit einem Leasing- oder Dienstwagen läuft nach einem Unfall vieles wie beim eigenen Auto. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Das Fahrzeug gehört nicht Ihnen. Daraus ergeben sich zusätzliche Pflichten und eine Falle bei der Rückgabe.

Ihre Pflichten nach dem Unfall

Beim Leasingfahrzeug

  • Leasinggeber sofort informieren. Die meisten Verträge verlangen eine umgehende Meldung, oft schriftlich.
  • Vorgaben zur Reparatur beachten. Häufig muss in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt repariert werden.
  • Versicherung informieren. Bei Leasingfahrzeugen ist meist eine Vollkasko vorgeschrieben.

Beim Firmenwagen

  • Arbeitgeber bzw. Fuhrparkverwaltung informieren. Die Dienstwagenregelung beschreibt meist genau, was zu tun ist.
  • Abläufe des Unternehmens einhalten, etwa feste Werkstätten oder Ansprechpartner bei der Versicherung.

Für die Beweissicherung an der Unfallstelle gilt dasselbe wie immer, siehe Unfall – was tun?

Warum ein Gutachten bei der Rückgabe zählt

Leasingfahrzeuge werden bei der Rückgabe begutachtet. Ein reparierter Unfallschaden mindert den Wert des Autos. Wurde diese Wertminderung nicht schon nach dem Unfall bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht, kann der Leasinggeber sie bei der Rückgabe vom Leasingnehmer verlangen.

Ein unabhängiges Gutachten nach dem Unfall hält deshalb fest:

  • welche Schäden durch den Unfall entstanden sind und welche nicht,
  • dass fachgerecht repariert wurde,
  • wie hoch die Wertminderung ist, damit sie vom Verursacher bezahlt wird und nicht von Ihnen.

Der Ablauf

  1. Unfallstelle sichern, Beweise festhaltenWie bei jedem Unfall.
  2. Leasinggeber bzw. Arbeitgeber meldenVertragliche Vorgaben klären.
  3. Unabhängigen Gutachter beauftragenBei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die Gegenseite.
  4. Reparatur nach VertragIn der vorgeschriebenen Werkstatt.
  5. Wertminderung geltend machenZugunsten des Eigentümers, belegt durch das Gutachten.

Fuhrpark und Firmenkunden

Sie verwalten mehrere Fahrzeuge? Wir übernehmen Unfall- und Wertgutachten für Unternehmen in der Region Reutlingen und Tübingen, mit festen Ansprechpartnern und kurzen Wegen. Fuhrpark? Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Wem steht die Wertminderung bei einem Leasingwagen zu?

In der Regel dem Leasinggeber als Eigentümer. Sie sollte trotzdem im Gutachten stehen und bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden, damit sie bei der Rückgabe nicht Ihnen in Rechnung gestellt wird.

Darf ich einen Leasingwagen fiktiv abrechnen?

Meist nicht ohne Weiteres. Viele Leasingverträge verlangen eine Reparatur in einer Fachwerkstatt. Was gilt, steht in Ihrem Vertrag; im Zweifel fragen Sie den Leasinggeber.

Wer wählt den Gutachter bei einem Firmenwagen?

Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte die freie Wahl, also in der Regel das Unternehmen als Halter. Viele Firmen haben dafür feste Abläufe; sprechen Sie sich kurz mit dem Fuhrpark ab.

Was passiert bei Totalschaden mit einem Leasingauto?

Der Leasingvertrag endet dann in der Regel vorzeitig, und es wird abgerechnet. Hier kann eine Lücke zwischen Fahrzeugwert und Restforderung entstehen, die eine GAP-Versicherung abdeckt, falls vereinbart.

Ihr Schaden

Lassen Sie den Schaden unabhängig prüfen.

Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer es in Ihrem Fall bezahlt.

Jens Paul

Kfz-Sachverständiger, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Mitglied im VfK · Gomaringen

Jens Paul erstellt unabhängige Unfall-, Wert- und Caravan-Gutachten für Reutlingen, Tübingen und Umgebung. Mehr über mich

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