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Ratgeber

Fiktive Abrechnung: auszahlen lassen statt reparieren

Sie wollen nicht reparieren lassen, sondern das Geld? Das geht. So funktioniert die Abrechnung nach Gutachten und hier wird oft gekürzt.

Jens Paul, Kfz-Sachverständiger Stand: 29. Oktober 2026 2 Min. Lesezeit

Jens Paul im Büro bei der Gutachtenerstellung

Kurz gesagt

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, statt das Auto reparieren zu lassen. Grundlage ist das Gutachten, ausgezahlt wird der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Versicherungen kürzen dabei häufig einzelne Posten, ein unabhängiges Gutachten ist deshalb die wichtigste Grundlage.

Nicht jeder will sein Auto reparieren lassen. Vielleicht ist es älter, der Kratzer stört Sie nicht, oder Sie haben eine günstige Möglichkeit, es selbst richten zu lassen. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen. Das nennt man fiktive Abrechnung.

So funktioniert die fiktive Abrechnung

  1. Gutachten erstellen lassenDer Sachverständige ermittelt die Kosten einer fachgerechten Reparatur.
  2. Bei der Versicherung einreichenSie (oder Ihr Anwalt) fordern den Betrag aus dem Gutachten an.
  3. Nettobetrag erhaltenAusgezahlt wird ohne Mehrwertsteuer, dazu weitere Posten wie Wertminderung.
  4. Frei entscheidenOb, wo und wie Sie reparieren lassen, ist Ihre Sache.

Warum ohne Mehrwertsteuer? Sie wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich bezahlt wurde. Lassen Sie später doch reparieren, kann die Steuer aus der Rechnung in vielen Fällen nachgefordert werden. Wie viel ausgezahlt werden könnte, zeigt der Schadensrechner als grobe Orientierung.

Was die Versicherung oft kürzt

Bei der fiktiven Abrechnung prüfen Versicherungen das Gutachten besonders genau, oft mit Hilfe von Prüfberichten externer Dienstleister. Typische Kürzungen:

  • Stundenverrechnungssätze: Statt der Sätze einer Markenwerkstatt werden die einer günstigeren freien Werkstatt angesetzt.
  • UPE-Aufschläge: Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile werden gestrichen.
  • Verbringungskosten: Die Kosten für den Transport zur Lackiererei werden nicht anerkannt.
  • Verweis auf eine Partnerwerkstatt: Die Versicherung nennt eine günstigere Werkstatt in der Nähe.

Ob eine Kürzung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab: vom Alter des Autos, von der Wartungshistorie und davon, was in Ihrer Region üblich ist. Bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen sind Verweise auf freie Werkstätten oft nicht zulässig.

Grundlage für alles ist ein unabhängiges Gutachten, das die regionalen Verhältnisse sauber begründet. Schaden prüfen lassen.

Warum ein unabhängiges Gutachten die Grundlage ist

Bei der fiktiven Abrechnung gibt es keine Werkstattrechnung, die zeigt, was die Reparatur tatsächlich gekostet hat. Das Gutachten ist deshalb der einzige Beleg. Es muss den Schaden vollständig erfassen, die Reparaturwege begründen und mit Fotos belegen. Ein Kostenvoranschlag reicht dafür in der Regel nicht und enthält zum Beispiel keine Wertminderung.

Wann ein Anwalt sinnvoll ist

Als Sachverständige dürfen wir Sie technisch beraten, nicht rechtlich. Wird deutlich gekürzt, verzögert die Versicherung die Zahlung oder ist die Schuldfrage streitig, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch dessen Kosten übernehmen.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wert des Autos, gelten andere Regeln. Mehr dazu im Ratgeber Totalschaden.

Häufige Fragen

Warum bekomme ich bei fiktiver Abrechnung keine Mehrwertsteuer?

Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt, also bei einer Reparatur mit Rechnung. Bei der Abrechnung nach Gutachten wird deshalb der Nettobetrag gezahlt.

Kann ich später doch noch reparieren lassen?

Ja. Lassen Sie das Auto später reparieren, kann die tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer in vielen Fällen nachgefordert werden. Wichtig sind die Rechnung und die Fristen.

Darf die Versicherung mich auf eine günstigere Werkstatt verweisen?

Unter bestimmten Bedingungen ja: wenn die Werkstatt gleichwertig, gut erreichbar und für Sie zumutbar ist. Bei neueren Autos (in der Regel bis drei Jahre) oder durchgehend scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist ein solcher Verweis oft nicht zulässig.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Wenn die Versicherung deutlich kürzt, die Zahlung verzögert oder die Schuldfrage streitig ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.

Ihr Schaden

Lassen Sie den Schaden unabhängig prüfen.

Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer es in Ihrem Fall bezahlt.

Jens Paul

Kfz-Sachverständiger, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Mitglied im VfK · Gomaringen

Jens Paul erstellt unabhängige Unfall-, Wert- und Caravan-Gutachten für Reutlingen, Tübingen und Umgebung. Mehr über mich

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