Ratgeber
Nutzungsausfall & Mietwagen nach einem Unfall
Ohne Auto, weil es in der Werkstatt steht? Dafür gibt es Geld pro Tag oder einen Mietwagen. So klappt es.

Kurz gesagt
Wer nach einem unverschuldeten Unfall sein Auto nicht nutzen kann, bekommt einen gleichwertigen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe, die Dauer nach der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit aus dem Gutachten.
Ihr Auto steht in der Werkstatt oder ist ein Totalschaden, und Sie brauchen es trotzdem: für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, für die Kinder. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallgegners auch diesen Ausfall ausgleichen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Sie haben die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:
- Mietwagen: Sie mieten ein vergleichbares Fahrzeug, die Versicherung zahlt die Miete zu einem ortsüblichen Tarif. Fahren Sie wenig, wird oft ein kleiner Betrag für die gesparte Abnutzung des eigenen Autos abgezogen.
- Nutzungsausfallentschädigung: Sie verzichten auf einen Mietwagen und bekommen stattdessen einen festen Betrag pro Tag ausgezahlt.
Wer nur wenig fährt oder ein Zweitfahrzeug der Familie mitnutzen kann, fährt mit dem Nutzungsausfall oft besser. Wer täglich weite Strecken fährt, braucht eher einen Mietwagen.
Wie hoch ist der Tagessatz?
Die Gerichte orientieren sich an einer anerkannten Tabelle (nach Sanden/Danner/Küppersbusch), die jährlich angepasst wird. Darin sind Fahrzeuge nach Modell, Alter und Ausstattung in Gruppen eingeteilt.
| Fahrzeug (Beispiele) | Größenordnung pro Tag |
|---|---|
| Kleinwagen | gut 20 € bis etwa 40 € |
| Kompakt- und Mittelklasse | etwa 40 € bis 80 € |
| Obere Mittelklasse, SUV | etwa 80 € bis 120 € |
| Oberklasse | bis über 170 € |
Die Gruppe Ihres Autos ermittelt der Gutachter. Bei älteren Fahrzeugen wird oft eine Gruppe tiefer eingestuft. Wie viel das bei Ihnen ausmacht, zeigt der Schadensrechner als grobe Orientierung.
Wie lange wird gezahlt?
Für die tatsächliche Ausfallzeit, also für die Reparatur bzw. bis Sie ein Ersatzauto haben. Maßgeblich ist die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten, dazu eine kurze Überlegungszeit. Verzögert sich die Reparatur ohne Ihr Verschulden, etwa wegen Lieferzeiten von Ersatzteilen, kann sich der Zeitraum verlängern.
Die Ausfalldauer steht im Gutachten. Lassen Sie sie dokumentieren, bevor die Werkstatt anfängt.
Typische Fehler
- Zu teurer Mietwagen: Ein höherwertiges Auto oder ein teurer Unfallersatztarif wird oft nicht voll erstattet. Fragen Sie nach dem Normaltarif.
- Zu langes Warten: Wer den Reparaturauftrag ohne Grund hinauszögert, bekommt die zusätzlichen Tage nicht ersetzt.
- Kein Nutzungswille: Wer das Auto in der Zeit ohnehin nicht genutzt hätte, etwa wegen Urlaub oder Krankenhaus, hat in der Regel keinen Anspruch.
- Keine Belege: Halten Sie fest, wann das Auto in die Werkstatt kam und wann es fertig war.
Den Gesamtablauf nach einem Unfall finden Sie im Ratgeber Unfall – was tun?
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Sie richtet sich nach einer von der Rechtsprechung anerkannten Tabelle, in der Fahrzeuge in Gruppen eingeteilt sind. Die Tagessätze reichen von gut 20 € für Kleinwagen bis über 170 € für große Oberklassefahrzeuge.
Wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?
Für die Dauer der Reparatur bzw. bis Sie ein Ersatzfahrzeug haben, dazu eine angemessene Überlegungszeit. Die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer steht im Gutachten.
Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich ein Zweitauto habe?
In der Regel nicht, wenn Ihnen ein zweites Auto zumutbar zur Verfügung steht. Dann fehlt es an der tatsächlichen Einschränkung.
Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja, wenn Sie in der Zeit tatsächlich auf das Auto verzichten mussten, etwa weil es nicht fahrbereit war. Wer weiterfährt, hat in der Regel keinen Anspruch.
Ihr Schaden
Lassen Sie den Schaden unabhängig prüfen.
Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer es in Ihrem Fall bezahlt.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Schuld, zur Haftungsquote oder bei Streit mit der Versicherung wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.
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